Herzlich willkommen in Petershausen

Aufgaben von A-Z

Bauverfahren

Der Bauantrag ist 3-fach bei der Gemeinde Petershausen einzureichen.

Die Unterlagen müssen den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen. Bayernweit wurden dazu einheitliche Vordrucke eingeführt, welche zu verwenden sind. Die aktuellen Formulare finden Sie immer hier: www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php.

Damit Ihr Bauantrag in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt werden kann, muss dieser mind. 14 Tage vorher beim Hochbauamt eingehen. Für die Klärung der Erschließungssituation Wasser/Abwasser beteiligen wir intern den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen. Wann die nächste Bauausschusssitzung stattfindet, erfahren Sie unter folgendem Link (Bau- und Umweltausschuss/Sitzungen): petershausen.de/rathaus/gemeinderat/ausschuesse-und-deren-mitglieder/. Unter den Bekanntmachungen erfahren Sie auch, ob Ihr Bauvorhaben im jeweiligen Bauausschuss behandelt wurde. Bitte beachten Sie, dass hier keine Namen genannt werden.

Sie können diese Informationen auch gerne telefonisch im Hochbauamt erfragen.

Nach der Behandlung im Bauausschuss geht Ihr Bauantrag an das Landratsamt Dachau weiter. Dort beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3 bis 6 Monate. Von dort erhalten Sie Ihre Baugenehmigung.

Zur Behandlung des Bauantrags ist es auch wichtig, dass der Eingabeplan dem Bauamt im Pdf-Format zur Verfügung gestellt wird. Dazu lassen Sie diesen bitte von Ihrem Fachplaner an folgende E-Mail-Adresse senden: bauamt(at)petershausen.de.

Die Gemeinde Petershausen hat am 23.03.2018 eine geänderte Stellplatzsatzung erlassen. Wir benötigen, um Ihr Bauvorhaben bewerten zu können, einen rechnerischen und zeichnerischen Stellplatznachweis. Bitte legen Sie diesen in 3-facher Ausfertigung den Bauunterlagen bei. Die aktuelle Stellplatzsatzung finden Sie hier: petershausen.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/. Gleiches gilt für die am 18.05.2018 erlassene Fahrradstellplatzsatzung.

Bitte achten Sie auch darauf, dass die von Ihnen vorgelegten Unterlagen aktuell sind und nicht veraltet. Besonders relevant ist dies beim amtlichen Lageplan. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein.

Zuständige Mitarbeiter

Thomas Schleicher
Franz Wagner
Stefan Huber
Anja Michalitza