Herzlich willkommen in Petershausen

Aufgaben von A-Z

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Auskunfts- und Übermittlungssperren für die keine Begründung notwendig ist:

  • Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Auskünfte an Parteien und Wählergruppen
  • Auskünfte an Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlagen
  • Auskünfte über das Internet
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Auskunftssperren für die eine Begründung notwendig ist:

  • Auskunftssperren bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzbedürftige Belange
    • diese Sperren können auf eigenen Antrag erfolgen oder auf Veranlassung (hierfür ist jeweils ein schriftlicher Nachweis vorzulegen)

zum Formular ->

 

 

 

Zuständige Mitarbeiter

Nancy Däumichen
Sabrina Materla-Häder