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Bürgermeister-Blog

Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h) vor unseren Einrichtungen teilweise umgesetzt

Unser Landkreis hat für die Kreisstraße DAH1 vor Danuvius und der Aktiven Schule 30 km/h angeordnet ..

Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger,

unser Landkreis hat entsprechend unseres Wunsches als zuständige Behörde für die Bereiche Münchner Straße 42 vor Danuvius und Jetzendorfer Str. 6 vor der Aktiven Schule eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung für beide Fahrtrichtungen beginnt ca. 150 Meter vor und endet ca. 150 Meter nach der jeweiligen Einrichtung. Für die Jetzendorfer Str. (Aktive Schule) ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Mo. -. Fr. zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr beschränkt.

Für die Bereiche vor der Grundschule und der Kinderkrippe in der Münchner Straße ist eine entsprechende Anordnung durch das dort zuständige staatliche Straßenbauamt noch ausstehend (Staatsstraße 2054). Wir stehen dazu mit unserer Partnerbehörde in Kontakt und hoffen auch dort auf eine enstprechende Regelung.

Herzliche Grüße

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Ansprechpartner

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Tel.: 08137/534-18
Fax: 08137/534-718
E-Mail: buergermeister(at)petershausen.de


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