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Bürgermeister-Blog

Strafanzeige gegen zwei Gemeinderäte - Gnade vor Recht und Gleichheit vor dem Gesetz

durch unsere Presse und Onlineforen geistern derzeit irreführende Fehlinterpretationen zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinderäten und Bürgermeistern..

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Konkret geht es um zwei Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Nötigung gegen zwei Gemeinderätinnen. Dazu habe ich mich aus guten Gründen entschieden. Beide haben weder im Vorfeld eine Teilnahme an dem entsprechenden Termin angefragt, noch haben sie dann der Bitte, meinem Hausrecht Folge zu leisten und den Raum zu verlassen, entsprochen. Aus Rücksichtnahme auf die notwendige Vertraulichkeit laufender Verhandlungen war eine Erweiterung des Teilnehmerkreises hier nicht möglich.

In der bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung unseres Gemeinderats ist die Zusammenarbeit und jeweilige Zuständigkeit von Gemeinderat und Bürgermeister unmissverständlich und klar geregelt. So vertritt bei Verhandlungen ausschließlich der Bürgermeister die Gemeinde nach außen. Der Gemeinderat wiederum trifft ausnahmslos alle Entscheidungen in seinem weitgehenden Verantwortungsbereich. Wird dies von Einzelnen missachtet, ist es zum Wohle aller und auch aus Gleichbehandlungserwägungen unumgänglich, dass die Einhaltung dieser Regeln eingefordert wird.

Für mich selbstverständlich und ohne Ausnahme so geübt, habe ich auch in diesem Fall beiden angeboten, ihr Fehlverhalten einzugestehen und zu korrigieren. Dies ist zunächst nicht erfolgt. Erst in der Gerichtsverhandlung hat eine Gemeinderätin sich entschlossen, dies nachzuholen.

Die geforderte Transparenz ist, soweit zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils möglich, uneingeschränkt vorhanden. So haben sich unsere Gemeinderäte im Rahmen einer Klausur zum Projekt Rosenstraße umfangreich und in direktem Dialog mit den beteiligten Fachleuten über das Projekt informiert, ihre Anregungen einbringen können und umfangreiches Informationsmaterial erhalten. Jedem Gemeinderat, dem diese Informationen ungenügend erscheinen, kann sich an mich als Bürgermeister wenden. Die Mehrheit des Gemeinderats ist damit und mit dem wertschätzenden Umgang ganz offensichtlich zufrieden.

Jene die einer Straftat nun Applaus entgegenbringen sollten sich die Frage stellen, wie sie zu unseren rechtsstaatlichen Prinzipien stehen. Hier ist doch kritische Reflektion angebracht und nicht haltlose Kritik an jenen, die für die Einhaltung von Recht und Gesetz stehen.

Auch ich wünsche mir, dass in Zukunft von allen der erforderliche Respekt für Rolle, Verantwortung und Person eingebracht wird. Über den tatsächlichen Umgang in unserem Gemeinderat kann sich jeder Bürger selbst eine Meinung bilden. Dazu lade ich Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, herzlich ein. Nächste Woche am Donnerstag um 19:30 Uhr tagt unser Sozialausschuss, am 27. September unser Gemeinderat.

Mit herzlichen Grüßen

Marcel Fath
Ihr 1. Bürgermeister

Ansprechpartner

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Tel.: 08137/534-18
Fax: 08137/534-718
E-Mail: buergermeister(at)petershausen.de


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