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Verkauf gemeindliche Grundstücke | DHH

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Im Ortsteil Kollbach in der Ortsmitte entsteht derzeit das Baugebiet Schulstraße-West.

Es steht noch die Parzelle 1a zur Errichtung einer Doppelhaushälfte zum Verkauf.
Bei der Parzelle 1a kann ein Carport gebaut werden.

Die Parzelle befindet sich in zentraler Lage in Kollbach.

Das Grundstück 1a befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schulstraße-West, 1. Änderung“.

Für die Parzelle 1a wurde eine Standsicherheitsberechnung durch Crystal Geotechnik GmbH durchgeführt, diese ist Bestandteil der Bebauungsplanänderung. Eine Teilfläche des Grundstücks (grün dargestellt) mit 192 m² ist im Bebauungsplan Schulstraße-West und Schulstraße-West, 1. Änderung, als private Grünfläche festgesetzt.

Der bebaubare Bereich der Parzelle 1a hat eine Größe von 295 m².
Der Kaufpreis für die Parzelle 1a zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport beträgt

Private Grünfläche                                                192 m² x   50 €                                     9.600 €
Bebaubarer Bereich                                             295 m² x 750 €                                221.250 €

Gesamtkaufpreis inklusive Straßenerschließung                                           230.850 €

Das Grundstück wird nur komplett veräußert.
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Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sind für das Grundstück und die maximal zulässige Geschoßfläche gemäß Satzung von der Gemeinde bereits abgelöst. Die Kosten werden dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt. Ebenso der Kostenersatz für die Herstellung des Abwasserhausanschlusses.

Die Bezugsfertigkeit und Nutzungsaufnahme des Wohngebäudes ist bis zum 31.12.2027 herzustellen. Andernfalls ist das unbebaute Grundstück zum notariellen Kaufpreis wieder an die Gemeinde zurück zu veräußern. Sämtliche Kosten für die Rückübertragung trägt der Eigentümer.

Sollte das bebaute Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertrag weiter veräußert werden, so hat der Eigentümer 75 % des Mehrerlöses für das unbebaute Grundstück an die Gemeinde zu zahlen. Der Wert wird auf Kosten des Eigentümers von einem Gutachter festgestellt.

Das Baugebiet wird mit Glasfaser bis ins Haus (FTTH) versorgt, sodass nach dem Ausbau Produkte mit bis zu 1.000 Mbit/s möglich sind.

Die Erschließung ist fertiggestellt, mit der Bebauung kann sofort begonnen werden.


Der Bebauungsplan kann auf der Homepage der Gemeinde petershausen.de/bauen-und-wohnen/bauen-und-wohnen/ eingesehen werden.

Für Informationen steht Ihnen Frau Schütz-Finkenzeller unter der Tel.: 08137/534-12
von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung.

 

/// Untenstehend finden Sie einen Link mit den gewünschten Bewerbungsunterlagen ///

 

 

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