
Verkauf gemeindliche Grundstücke
Parzellen 1a und 1b, im Baugebiet Schulstraße-West in Kollbach
Im Ortsteil Kollbach in der Ortsmitte entsteht derzeit das Baugebiet Schulstraße-West.
Es stehen noch die Parzellen 1a und 1b zur Errichtung von Doppelhaushälften zum Verkauf. Bei der Parzelle 1a kann ein Carport, bei der Parzelle 1b kann eine Doppelgarage gebaut werden. Die Parzellen sind in zentraler Lage in Kollbach. Das Grundstück 1a befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schulstraße-West, 1. Änderung“.
Für die Parzelle 1a wurde eine Standsicherheitsberechnung durch Crystal Geotechnik GmbH durchgeführt, diese ist Bestandteil der Bebauungsplanänderung. Der Kaufpreis für die Parzelle 1a zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport beträgt 340.050 €.
Das Grundstück 1b befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schulstraße-West“. Der Kaufpreis für die Parzelle 1b zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage beträgt 389.250 € inklusive Straßenerschließung.
Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sind für das Grundstück und die maximal zulässige Geschoßfläche gemäß Satzung von der Gemeinde bereits abgelöst. Die Kosten werden dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt. Ebenso der Kostenersatz für die Herstellung des Abwasserhausanschlusses.
Kaufberechtigt sind Privatpersonen zur Eigennutzung oder deren Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft, die bisher über keinen Grundbesitz, auch Bauland oder Bauerwartungsland (hierbei muss bereits ein Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung vorliegen) verfügen. Darüber hinaus wird bevorzugt berücksichtigt, wer im Gemeindegebiet Petershausen wohnt oder arbeitet, beziehungsweise hier gewohnt hat (Wertung ab mindestens 5 Jahre).
Die Bezugsfertigkeit und Nutzungsaufnahme des Wohngebäudes ist bis zum 31.12.2027 herzustellen. Andernfalls ist das unbebaute Grundstück zum notariellen Kaufpreis wieder an die Gemeinde zurück zu veräußern. Sämtliche Kosten für die Rückübertragung trägt der Eigentümer.
Sollte das bebaute Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertrag weiter veräußert werden, so hat der Eigentümer 75 % des Mehrerlöses für das unbebaute Grundstück an die Gemeinde zu zahlen. Der Wert wird auf Kosten des Eigentümers von einem Gutachter festgestellt.
Das Baugebiet wird mit Glasfaser bis ins Haus (FTTH) versorgt, sodass nach dem Ausbau Produkte mit bis zu 1.000 Mbit/s möglich sind.
Die Erschließung ist fertiggestellt, mit der Bebauung kann sofort begonnen werden. Der Bebauungsplan kann auf der Homepage der Gemeinde petershausen.de/bauen-und-wohnen/bauen-und-wohnen/ eingesehen werden.
Bewerbungsschluss ist der 30.06.2023. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen gewertet. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für das Grundstück findet unmittelbar nach Bewerbungsschluss ein Losentscheid statt.
Für Informationen steht Ihnen Frau Schütz-Finkenzeller, Tel.: 08137/534-12, Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr, zur Verfügung.