Aufgaben von A-Z
Datenschutz - Passwesen
Die Pass-/Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Gemeinde Petershausen, Bürgermeister-Rädler-Str. 3, 85238 Petershausen, Tel. 08137 / 534-0. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift.
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörden nur an andere Behörden und nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelung aufzubewahren. Die bei den Pass-/Personalausweisbehörden zum Zwecke der Ausstellung der Personaldokumente verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. Auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.
Zuständige Mitarbeiter
Nancy Däumichen |
Sabrina Materla-Häder |