Herzlich willkommen in Petershausen

Aufgaben von A-Z

Antrag eines Feuerwerkes

Während der Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen, werden keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen eines Feuerwerkes erteilt. Wir bitten um Verständnis.

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Das Abbrennen eines Feuerwerkes ist nach § 23 Abs. 2,  1. SprengV in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember verboten.

Es kann durch die Gemeinde Petershausen in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Folgende Auflagen sind dabei zu beachten:

  1. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und landwirtschaftlichen Gebäuden ist verboten.
  2. Die Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich für pyrotechnische Gegenstände der  Kategorie 2.
  3. Das Abbrennen der Feuerwerkskörper muss spätestens um 22 Uhr beendet sein, an Wochenenden spätestens um 0.15 Uhr.
  4. Die Anzahl der verwendeten Feuerwerkskörper ist auf 15 Stück begrenzt.
  5. Der Antrag muss 10 Tage vorher bei der Gemeinde gestellt werden.

Gebühr: 35,00 €

hier zum Formular und Merkblatt

 

 

Zuständige Mitarbeiter

Nancy Däumichen
Sabrina Materla-Häder
Vanessa Jimenez
Monika Schneider