
Aufgaben von A-Z
Fischereirecht
Die Ausstellung von Jugendfischereischeinen ist für Jugendliche zwischen dem 10. und dem 17. Lebensjahr möglich. Der Jugendliche darf nur in Begleitung einer volljährigen Person mit bestandener Fischereiprüfung oder im Fischereiverein tätig werden.
- Jugendfischereischein 10,00 Euro Fischereiabgabe+5,00 Euro Gebühren
- Bei Beantragung bitte ein Foto mitbringen
Ab dem 18. Lebensjahr benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein Foto
- Fischereiprüfungsbescheiniung im Original
- Personalausweis
Kosten:
- Fischereischein für 5 Jahre --> 40,00 Euro Fischereiabgabe + 35,00 Euro Gebühr
- Fischereischein auf Lebenszeit --> Fischereiabgabe ist vom Alter abhängig + 35,00 Euro Gebühr
Weitere Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter 08137 / 534-0
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Weitere Informationen im Bayernportal |
Zuständige Mitarbeiter
Nancy Däumichen |
Sabrina Materla-Häder |
Monika Schneider |
Karina Hechtl |