Aufgaben von A-Z
Fundbüro
Fundsachen jeglicher Art können im Bürgerbüro abgegeben werden. Sie werden dort für 6 Monate aufbewahrt.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist kann der Finder auf Wunsch die Fundsache als Eigentum beanspruchen, sofern die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (z. B. Fahrrad, Stofftiere, etc.).
Hier finden Sie aktuelle Fundsachen und auch Fundsachen, die nach Ablauf ihrer geseztlichen Aufbewahrungsfrist erworben oder verschenkt werden können.
Zuständige Mitarbeiter
Nancy Däumichen |
Sabrina Materla-Häder |
Monika Schneider |
Karina Hechtl |