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Aufgaben von A-Z

Der gemeindliche Haushalt

Die Finanzverwaltung stellt den gemeindlichen Haushalt auf. Dieser wird durch den Gemeinderat als Anlage zur Haushaltssatzung beschlossen. Der Haushaltsplan ist für die Gemeinde die finanzielle Richtschnur, der Gesamtauftrag für das Handeln hinter dem sich eine Vielzahl von Aufgaben verbergen.

Angefangen beim Straßen und Wegebau, dem Unterhalt von Gebäuden und Spielplätzen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Feuerwehr- und Schulwesen, der Kinderbetreuung sowie der Pflege der Plätze und Grünanlagen bis hin zum Sozialem, Kulturellen Leben, der Vereine  und Sportförderung . Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist der Einsatz von Personal, Material, Geräten und Gebäuden notwendig.

Die damit verbundenen Ausgaben müssen mit den Einnahmen aus Gebühren, Steuern und Zuweisungen finanziert werden. Reichen diese Einnahmen nicht aus, sind Kredite für Investitionen zulässig.

Der Haushaltplan ist das zentrale Instrument des Gemeinderates zur Steuerung des Verwaltungshandels und politischer Festlegungen von Prioritäten. Mit der Haushaltsplanung werden auch der Stellenplan für den Personaleinsatz, sowie die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuern) festgesetzt.

Für die Haushaltsaufstellung, die Ausführung und letztendlich die Jahresrechnung ist der Kämmerer der Gemeinde verantwortlich.

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Zuständige Mitarbeiter

Daniel Stadelmann