Aufgaben von A-Z
Hundesteuer
Hunde sind nach Erreichen des Alters von 4 Monaten unverzüglich bei der Gemeinde Petershausen anzumelden. Das gleiche gilt für Hunde, die im Laufe des Jahres erworben bzw. Hunde, die im Laufe des Jahres nach Petershausen verbracht werden.
Die Meldungen sind schriftlich, mit entsprechendem Formular, vorzunehmen. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, die mit Zustellung des Bescheides fällig wird. Die Fälligkeit der Hundesteuer in den Folgejahren ist jeweils der 01. Februar. Hierüber ergeht kein gesonderter Bescheid mehr, nachdem der letzte Hundesteuerbescheid als Dauerbescheid erlassen wurde.
Die Steuer beträgt
- für jeden Hund 90,00 Euro
- für jeden Kampfhund 1.400,00 Euro
Satzungen/Formulare:
- Hundesteuersatzung vom 08.10.2015
- 1. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 30.11.2023
- 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 18.04.2024
- ANmeldung Hundesteuer
- ABmeldung Hundesteuer
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Zuständige Mitarbeiter
Susanne Pfeil |