Herzlich willkommen in Petershausen

Aufgaben von A-Z

Kinderreisepass

Im Vorfeld der Beantragung sollten Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Homepage des Auswärtigen Amtes erkundigen, welche Reisedokumente für welches Land notwendig sind. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros dürfen keine verbindlichen Auskünfte über die notwendigen Reisedokumente erteilen.

Der Kinderreisepass kann zwischen den Lebensjahren 0 und 11 ausgestellt werden. Innerhalb Deutschlands besteht keine Ausweispflicht für Kinder unter 16 Jahren.

Kosten:              

  • Neuer Ausweis: 13,- €                               
  • Verlängerung: 6,- €

Gültigkeit:         

  • ACHTUNG: ab 01.01.2021 wird die Gültigkeit des Kinderreisepasses auf ein Jahr verkürzt!

Beantragung/erforderliche Unterlagen:   

  • Das Kind, sowie mindestens ein Sorgeberechtigter müssen bei der Antragstellung anwesen sein. Dem anwesenden Elternteil wird die Antragsbestätigung mitgegeben, welche von dem anderen Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss. Erst dann kann der Ausweis ausgehändigt werden. Bei Antragstellung kann aber auch die Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden--> zum Formular
  • Geburtsurkunde bei Erstausstellungen
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinstehenden oder getrenntlebenden Elternteilen
  • ein biometrisches aktuelles Foto (nicht älter als 6 Monate)

Bearbeitungsdauer:

Soweit alle Unterlagen vollständig sind, kann der Kinderreisepass sofort ausgehändigt werden.

Zuständige Mitarbeiter

Nancy Däumichen
Sabrina Materla-Häder
Vanessa Jimenez
Monika Schneider