Aufgaben von A-Z
Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung
Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten.
Diese amtliche Meldebestätigung erhalten Sie unentgeltlich.
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese erweiterte Meldebescheinigung ist kostenpflichtig, gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 €.
Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Links
Online erledigen im 24-h-Rathaus |
Weitere Informationen im Bayernportal |
Zuständige Mitarbeiter
Nancy Däumichen |
Karina Hechtl |
Sabrina Materla-Häder |
Monika Schneider |