
Aufgaben von A-Z
Osterfeuer und Lagerfeuer
Stand April 2020:
Nach der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern sind in diesem Jahr keine Osterfeuer gestattet!
Ein Osterfeuer oder ein Lagerfeuer muss mindestens 48 Stunden vorab in der Gemeinde Petershausen telefonisch oder per Email angemeldet werden.
Da diese Feuer in den letzten Jahren vermehrt zur illegalen Abfallbeseitigung missbraucht wurden, weist das Landratsamt Dachau darauf hin, dass ein Platz ausgewählt werden muss, der eine Brandgefahr ausschließt und keine wertvollen Naturflächen beeinträchtigt.
Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier --> Merkblatt
Zuständige Mitarbeiter
Monika Rothenhöfer |
Olivia Huber |
Antje Sock |
Dagmar Töpper |