Herzlich willkommen in Petershausen

Aufgaben von A-Z

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Die Kommunen weisen eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus.

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung eines Parkausweises ist der Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis.

Die Gemeinden sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung der Versorgungsämter gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.  

Auskünfte erteilen die Regionalstellen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales sowie die Gemeindeverwaltung.

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Weitere Informationen im Bayernportal

Zuständige Mitarbeiter

Nancy Däumichen
Karina Hechtl
Sabrina Materla-Häder
Monika Schneider