Aufgaben von A-Z
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Auskunfts- und Übermittlungssperren für die keine Begründung notwendig ist:
- Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Auskünfte an Parteien und Wählergruppen
- Auskünfte an Alters- und Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlagen
- Auskünfte über das Internet
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Auskunftssperren für die eine Begründung notwendig ist:
- Auskunftssperren bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzbedürftige Belange
- diese Sperren können auf eigenen Antrag erfolgen oder auf Veranlassung (hierfür ist jeweils ein schriftlicher Nachweis vorzulegen)
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Zuständige Mitarbeiter
Nancy Däumichen |
Sabrina Materla-Häder |