Aufgaben von A-Z
Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Möchte man bei einem öffentlichen Vergnügen alkoholische Getränken mit Verzehr vor Ort ausschänken, so benötigt man eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis.
Kosten: 40,00 €
Bitte wenden Sie sich vorab an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
Zuständige Mitarbeiter
Nancy Däumichen |
Sabrina Materla-Häder |
Karina Hechtl |
Monika Schneider |