Herzlich willkommen in Petershausen

Aufgaben von A-Z

Wohnungsgeberbescheinigung

Der Wohnungsgeber ist laut § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, bei der Anmeldung und bei Abmeldung ins Ausland mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person, mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung dem Meldepflichtigen dies innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung kann auch direkt an die  Meldebehörde geschickt werden.

zum Formular ->

 

 

Zuständige Mitarbeiter

Nancy Däumichen
Sabrina Materla-Häder
Karina Hechtl
Monika Schneider