Wir sind für Sie da!

Gewerbeamt

Wichtige Änderung der Gewerbeordnung ab dem 1. November 2025:
Die Gewerbeabmeldung bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde entfällt.
Es ist lediglich eine Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde erforderlich.

Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts

 

Sie können Ihre Gewerbeanzeige online abwickeln oder alternativ als PDF (mit Ausfüllassistent) per E-Mail ans Bürgerbüro übermitteln:

 

Wir möchten Sie zudem auf das Angebot des Landkreises Dachau aufmerksam machen:

Sie gründen gerade Ihr Unternehmen? Der Landkreis Dachau - Wirtschaftsförderung - berät Sie in Sachen

  • Existenzgründung
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Veranstaltungen

>> Informationen - Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen <<