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Gewerbeamt

Wichtige Änderung der Gewerbeordnung ab dem 1. November 2025:
Die Gewerbeabmeldung bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde entfällt.
Es ist lediglich eine Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde erforderlich.

Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts.

 Straßenverkehrsrecht

Veranstaltungen

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