Rechtsbehelfe
Gegen Verwaltungsakte der Gemeinde Petershausen kann ein Rechtsbehelfsverfahren betrieben werden. Welche Rechtsbehelfe statthaft sind, ist in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts erläutert.
Die Einlegung eines Widerspruchs gegenüber eines Verwaltungsakts der Gemeinde Petershausen kann mittels Eingabe in ein elektronisches Formular erfolgen.
Unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/petershausen/bsp_sichererdialog können Sie die gewünschten Erklärungen abgeben.
Auch für das Klageverfahren bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist der elektronische Zugang eröffnet. Hinweise hierzu finden sie unter http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/rechtsantragsstelle .