Wir für Sie!

Bürgerstiftung

 

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hier geht es zum Antrag auf Fördermittel aus der Bürgerstiftung

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Allgemeine Grundsätze 
Die Bürgerstiftung Petershausen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau (im Folgenden BGS genannt) ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Gemeinde Petershausen und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl in ihrem Gemeindegebiet. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Stiftung ist zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet gegründet worden und soll mithelfen, in vielen Bereichen vor Ort neue Akzente zu setzen. Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben deshalb Vorhaben mit innovativem Ansatz sowie nachhaltiger und einer möglichst breiten Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden. 

Stiftungszweck 

Die Bürgerstiftung Petershausen verwirklicht gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Stiftungszwecke, insbesondere das öffentliche Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und -pflege, Bildung und Ausbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wohlfahrtswesen, Rettung aus Lebensgefahr, Feuerschutz, Sport, inter-nationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens inkl. der Förderung von Städtepartnerschaften, Heimatpflege und Heimatkunde, mildtätige Zwecke, bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Ungeachtet dessen werden anteilige Erträge aus der Hildegard-Rauch-Stiftung zur Förderung und Hilfeleistung für Menschen vor Ort verwendet. 

Förderungsvoraussetzungen
 

Von der Bürgerstiftung Petershausen unterstützte Projekte sollen die folgenden Kriterien erfüllen: 
• Das Projekt wird innerhalb des Gemeindegebietes Petershausen initiiert und/oder realisiert 
• Der Projektträger ist als gemeinnützig anerkannt 
• Das Projekt oder das Ergebnis des Projektes ist einer breiten Öffentlichkeit zugänglich oder langfristig zu deren Nutzen. 
• Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist auf Dauer gesichert. 

In folgenden Fällen ist die Bürgerstiftung Petershausen leider nicht der richtige Ansprechpartner:
• Unterstützung von einzelnen Personen oder Familien 
• Unterstützung von Initiativen, die vom Finanzamt keine gemeinnützige Anerkennung haben (kann auf Bürgerinitiativen, 
Selbsthilfegruppen etc. zutreffen). 
• Unterstützung von Parteien und parteinahe Institutionen. 
• In Fällen einer geplanten Dauerförderung oder der Übernahme laufender Kosten. 
• Bereits abgeschlossene Maßnahmen. 
• Nochmalige Einreichung bereits früher abgelehnter Anträge.

 

Stiftungsrat

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus sechs Personen, bestehend aus dem 1. Bürgermeister Petershausens, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht) und vier Bürger/innen der Gemeinde zusammensetzt. Aktuell sind dies:

  • Johannes Stadler, 1. Bürgermeister
  • Lydia Thiel, Gemeinderätin
  • Nicole Friedl, Gemeinderätin
  • Heike Tobschall
  • Karina Hechtl, zuständige Sachbearbeiterin in der Gemeindeverwaltung
  • ein Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht)

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Karina Hechtl
Sachbearbeiterin

Tel.: 08137/534-35
E-Mail: karina.hechtl(at)petershausen.de


OG 05