Abwasser
Grundstücksanschluss und Grundstücksentwässerung
Der Grundstücksanschluss (Leitung vom Hauptkanal bis einschließlich Kontrollschacht) wird vom Eigenbetrieb der Gemeinde (EGP) hergestellt bzw. auch betrieben und unterhalten (Skizze Grundstücksentwässerung - Grundstücksanschluss; Quelle: Stadtentwässerung Rosenheim). Die hierfür anfallenden Kosten im Bereich des Privatgrundstückes sind dem EGP zu ersetzen.
Soweit Sie einen neuen Grundstücksanschluss benötigen, bzw. Änderungen daran wünschen, so ist dies frühzeitig beim EGP schriftlich zu beantragen. Hierzu müssen folgende Unterlagen in dreifacher Fertigung vorgelegt werden:
- Entwässerungsplanung gem. § 10 Entwässerungssatzung. Ein Muster der Entwässerungsplanung können Sie hier herunterladen (Ein Bauvorhaben in der Gemeinde Petershausen, Quelle: Jung-Fricke & Fricke Architekten GbR).
- Die abflusswirksame Fläche muss im Entwässerungsplan eingezeichnet sein.
Grundsätzlich ist ein Neuanschluss nur möglich, soweit der entsprechenden Entwässerungsplanung sowie dem Entwässerungsantrag vom EGP vorab zugestimmt wurde.
Bitte beachten Sie bei der Projektierung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem privaten Grundstück versickert werden muss. Soweit das aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Einleitung des Niederschlagswassers schriftlich beantragt und begründet werden. Da die Versickerung des Niederschlagswassers ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz ist, können sich Grundstückeigentümer durch diese Maßnahme jährlich anfallende Niederschlagswassergebühren sparen.
Bitte beachten Sie die gemeindlichen Satzungen und Antrags- und Informationsschreiben.
Ansprechpartner
Fachbereichsleitung Abwasser
Tel.: 08137/539260
Fax: 08137/539261
E-Mail: egp-abwasser(at)petershausen.de
Klärwerk / Heimweg 15
Ansprechpartner
stellv. Fachbereichsleitung Abwasser
Tel.: 08137/539260
Fax: 08137/539261
E-Mail: egp-abwasser(at)petershausen.de
Klärwerk / Heimweg 15