
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Petershausen bis 31.12.2043 verlängert
Technische Optimierungsmaßnahmen auf der Kläranlage
Die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage in die Glonn, sowie aus den Mischwasserentlastungsanlagen in verschiedene Gewässer, endete nach 20 Jahren zum 31.12.2020.
Für die Erstellung der Antragsunterlagen wurde vor mehreren Jahren (in einem repräsentativen Zeitraum) begonnen, alle Leistungsdaten der Anlagen zu ermitteln und auf die aktuell geforderten Richtlinien abzugleichen. Hierbei wurde eine Genehmigungsdauer von 20 Jahren berücksichtigt.
Nach einem zwischenzeitlichen Übergangsbescheid bis zum 31.12.2023 wurde die wasserrechtliche Genehmigung für die Kläranlage Ende letzten Jahres mit dem Genehmigungsbescheid für weitere 20 Jahre, bis zum 31.12.2043, verlängert.
Als wesentliche Änderung im neuen Wasserrecht wurde die Kapazität der Kläranlage von einer Ausbaugröße von 9.500 EW (Einwohngleichwerte) auf 12.100 EW erhöht. Somit ist die gemeindliche Kläranlage für das Wachstum der Gemeinde in den nächsten 20 Jahren gerüstet.
Hierfür wurden Maßnahmen zur Ertüchtigung der Kläranlage festgelegt, welche in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden müssen.
Bereits im Jahr 2021 erfolgte die erste Optimierung der Kläranlage mit dem Bau der eigenen Klärschlammentwässerungsanlage. Hierdurch konnte die Rückbelastung durch das Prozesswasser um ein Vielfaches verringert werden.
Im nächsten Schritt wird nun das Zulaufpumpwerk zur Kläranlage technisch verbessert und erneuert. Die größtenteils veraltete Maschinen- und Steuerungstechnik wird durch moderne Maschinen- und EMSR Technik (Elektrische Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) ersetzt. Hierdurch kann eine Vergleichmäßigung der Zulaufmenge erreicht werden. Dies ermöglicht einen effizienteren und nachhaltigeren Betrieb der Anlage sowie eine Erhöhung der Betriebssicherheit.
Begleitend zu dieser Maßnahme wird die mechanische Reinigungsstufe mit Rechen und Sandfang ertüchtigt.
Als abschließende und wichtigste Ertüchtigungsmaßnahme wird das, bereits seit drei Jahren erfolgreich getestete, inDENSE-Verfahren in den Regelbetrieb aufgenommen. Hierbei handelt es sich um eine Verbesserung der Schlammqualität in den Belebungsbecken. Auf Grundlage dieser Verbesserungsmaßnahme konnte eine Ausbaugröße von 12.100 EW erreicht werden, ohne ein zusätzliches Belebungsbecken bauen zu müssen. Da der Bau einer zusätzlichen Biologie wesentlich höhere Kosten verursacht hätte, hat sich die Gemeinde für das inDENSE-Verfahren entschieden. Neben der bereits aufgeführten Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen sind noch „kleinere“ Maßnahmen wie z. B. die Nachrüstung einer Notstromversorgung und Abkopplung versiegelter Flächen erforderlich. Die Kosten für die Optimierung der Kläranlage (ohne Klärschlammentwässerungsanlage) werden sich nach erster Schätzung auf ca. 2. Mio. Euro brutto, belaufen.
Durch die neue wasserrechtliche Erlaubnis und die Umsetzung der erforderlichen technischen Maßnahmen kann die qualitative und quantitative Abwasserreinigung für die nächsten 20 Jahre gesichert werden. Angesichts der hervorragenden Ablaufwerte der Kläranlage wird die Belastung für die Glonn auch weiter auf ein Minimum reduziert bleiben. Die benötigten Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen an der Reinigungstechnik stellen somit einen aktiven Beitrag zum Gewässerschutz dar.
Hierfür notwendige Investitionskosten werden nicht (bzw. wenn dann nur gering) mittels staatlicher Zuschüsse subventioniert, so dass die Refinanzierung durch die Solidargemeinschaft der Petershausener Beitrags- und Gebührenzahler zu erfolgen hat. Eine Erhöhung der Abwassergebühren ist demzufolge unumgänglich.
Für die Mischwasserentlastungen liegt aktuell noch ein gültiger Übergangsbescheid bis zum 31.12.2024 vor. Hier laufen gerade die letzten Abstimmungen mit Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt. Die neue wasserrechtliche Genehmigung soll dann zum 01.01.2025 für die nächsten 20 Jahre in Kraft treten.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Werkleiter, Alexander Wiringer vom Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen, wenden.
Ansprechpartner
Werkleiter Eigenbetrieb
Tel.: 08137/534-27
Fax: 08137/534-727
E-Mail: eigenbetrieb(at)petershausen.de
EG 16