Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen

Wasserschutzgebiete der Gemeinde Petershausen

In der Gemeinde Petershausen wird das wertvolle Grundwasser aus dem Brunnen am Kreutholz gewonnen und ist durch ein Wasserschutzgebiet vor Verunreinigungen geschützt.

Innerhalb dieses Wasserschutzgebiets (siehe Lageplan) müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden.

Um den Brunnen herum werden deshalb drei Schutzzonen ausgewiesen, die durch Auflagen vor Verunreinigungen geschützt sind, je näher sie an der Wasserfassung liegen.

Die drei Schutzzonen heißen:

Fassungsbereich (Zone I):

Er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung.

Engere Schutzzone (Zone II):

Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher.

Weitere Schutzzone (Zone III):

Sie bietet Schutz vor Verunreinigungen z. B. durch Chemikalien im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. Sofern Ihr Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt, beraten wir Sie gerne über die dort zulässigen bzw. verbotenen Handlungen.

 

Die Schutzgebietsverordnung können Sie hier einsehen.