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Abschlussbericht zum Energienutzungsplan Rosensiedlung

Die Gemeinde Petershausen plant derzeit die Ausweisung eines Neubaugebietes „Rosensiedlung“ mit Wohnbebauung sowie Flächen für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Hierbei entstehen nach aktuellen Stand Stadtvillen, Geschossbauten, Stadt- und Reihenhäuser sowie weitere Wohnflächen für bezahlbares Wohnen und Generationenwohnen. Insgesamt soll eine beheizte Wohnfläche von ca. 27.000 m² entstehen.

Die Entwicklung des Baugebiets „Rosensiedlung“ hat sich vom Zeitpunkt der Planungsphase sowie von der Größe und der zukünftigen Bebauung optimal für die Ausarbeitung eines Teil-Energienutzungsplanes angeboten. Ein Energienutzungsplan prüft unterschiedliche Energieversorgungsmöglichkeiten nach technischer, ökologischer, ökonomischer und wirtschaftlicher Kriterien und zeigt die grundsätzliche Machbarkeit auf. In der Regel umfasst das Konzept den gesamten Gemeindebereich. Die Kreuzung der Bahnstrecke ist bezüglich einer zeitnahen und wirtschaftlichen Umsetzung jedoch nicht zu empfehlen, weshalb sich das zu untersuchende Gebiet auf das neue Baugebiet Rosensiedlung einschließlich der Siedlungsteile entlang der Bahn und der Marbacher- bzw. Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Pertrichplatz in der Ortsmitte erstreckt hat. Der Teil-Energienutzungsplan wurde vom Institut für Energietechnik aus Amberg-Weiden ausgearbeitet und vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit 70 % gefördert.

Für die Versorgung des Gebietes mit Strom wurde u.a. die „Kundenanlage“ betrachtet. Dabei baut der Strombetreiber im Neubaugebiet ein eigenes Stromnetz. Unter derzeitigen Rahmenbedingungen ist der Anschluss an eine „Kundenanlage“ für die Verbraucher wirtschaftlich sehr interessant. Dieser Effekt kann leider nur im Neubaugebiet genutzt werden. Die Wirtschaftlichkeit dieses eigenen Stromnetzes im Vergleich zum normalen Netzanschluss hängt von der Anschlussquote ab. Die Installation von PV-Anlagen durch den Energieversorger ist weiter interessant, da dadurch der Überschussstrom aufgrund der garantierten Einspeisevergütung zur Reduktion der Gesamtkosten beiträgt.

Für eine thermische Energieverteilung wurde auch der oben genannte Umgriff untersucht. In der Wohnsiedlung mit Altbestand (ganz überwiegend Öl- und auch Gasheizungen) und im Gewerbegebiet mit möglichen Großabnehmern gäbe es Potential. Eine Umfrage im genannten Gebietsumgriff hat jedoch leider kein ausreichend hohes Anschlussinteresse an ein Wärmenetz ergeben, das eine wirtschaftliche Umsetzung möglich gemacht hätte. Die konkreten Berechnungen wurde deshalb nur für das Neubaugebiet durchgeführt.

Beim Energieträger für die Wärmeversorgung wurde Wasserstoff im Vorfeld geprüft. Leider ist unter derzeitigen Rahmenbedingungen eine Umsetzung nicht wirtschaftlich konkurrenzfähig möglich.

Die Wärmeversorgung im Quartier wurde mit fünf verschiedenen Varianten genauer untersucht:

 

VarianteKundenanlageStromeigennutzungGrundlastSpitzenlast
1NeinNeinErdgas (BHKW)Erdgas (Kessel)
2JaJaErdgas (BHKW)Erdgas (Kessel)
3JaJaErdgas (BHKW)Biomasse (Kessel)
4JaJaBiomasse (Kessel)Erdgas (Kessel)
5JaJaBiomasse (Kessel)Biomasse (Kessel)

Dabei hat sicher ergeben, dass sich in Bezug auf die Versorgungssicherheit sowie im guten Verhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie der kombinierte Einsatz der Energieträger Biomasse und Erdgas sinnvoll ist. Erdgas sollte nur zur Spitzenlastabdeckung oder in hocheffizienten KWK-Anlagen eingesetzt werden.

Um die genannten wirtschaftlichen Vorteile nutzen zu können, muss über einen Anschlusszwang in der Rosensiedlung an das Wärmenetz sowie über ein Verbot für Einzelfeuerstätten nachgedacht werden. Die Verwirklichung des Quartierkonzeptes ist abhängig von der Anzahl der Haushalte die sich anschließen werden. Sollte ein wirtschaftlicher Rahmen zustande kommen, ist eine genaue Planung der Anlagen notwendig.

Der Bau und Betrieb der Energieversorgungszentrale und des Netzes kann nicht von der Gemeinde gestemmt werden, sondern muss durch einen Dritten erfolgen. Über den Energienutzungsplan hat die Gemeinde Petershausen jedoch Rahmenbedingungen geschaffen, die den Kooperationspartnern als Entscheidungsgrundlage dienen und die Einhaltung gewisser ökologischer und energieeffizienter Maßnahmen gewährleisten.