Die Bürger, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Bezahlung bis zum oben genannten Termin per Überweisung zu veranlassen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 die Anpassung der Gebühren für die gemeindlichen Friedhöfe beschlossen. Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsgebührensatzung: Ortsrecht/Satzungen - Friedhof
Was hat sich geändert?
- Bei Erwerb einer Grabstätte werden zukünftig sowohl die Unterhaltskosten (Pflege der Grünanlagen, Abfallentsorgungskosten, Personalkosten, etc.) als auch das Grabnutzungsrecht im Voraus erhoben.
- Bei Verlängerung eines Grabnutzungsrechtes werden die jeweiligen Gebühren für eine Verlängerung um 5, 10 oder 15 Jahre mit Beantragung im Voraus fällig.
- Die jährliche Erhebung der Unterhaltskosten entfällt.
- Alle bestehenden Nutzungsrechte die bis zum 31.12.2016 erworben oder verlängert wurden, werden an die neue Gebührenerhebung angepasst. Hierbei werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb der verstrichenen Laufzeit berücksichtigt und angerechnet.
Für Rückfragen und Unklarheiten steht Ihnen unser Kämmerer, Herrn Stadelmann, unter der Telefonnummer 08137/534-24 zur Verfügung.