Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die Einführung der E-Rechnung beschlossen.
Die Regelungen gelten nur zwischen Unternehmen im Inland für Rechnungen mit steuerbaren Umsätzen.
Für den Austausch von Rechnungen mit der Gemeinde Petershausen gilt:
Empfang
Wir können Ihre E-Rechnungen im gesetzlichen Standard (X-Rechnung, ZUGFeRD 2.x) empfangen und verarbeiten.
Senden Sie uns Ihre E-Rechnung an rechnungseingang@petershausen.de
Bitte fügen Sie der E-Mail nur eine Datei an und bezeichnen Sie den Betreff u.a. mit dem Wort „Rechnung“.
Bis zum 31.12.2027 nehmen wir auch noch Papierrechnungen und PDF-Rechnungen an.
Versand
Die Gemeinde Petershausen ist erst ab dem 01.01.2027 verpflichtet E-Rechnungen an Unternehmer zu versenden.
Vorerst ergibt sich keine Änderung beim postalischen Versand von Papierrechnungen bzw. -bescheiden.
Bei Fragen zur E-Rechnung wenden Sie sich an die Kämmerei kaemmerei(at)petershausen.de oder Tel. 08137 534-28.
Gemeinde Petershausen,
28.01.2025