Ihre Gemeindeverwaltung

Aktuelles

>>>> Informationen zur Stichwahl am 22. März 2026 <<<<

Am 22. März 2026 finden die Stichwahlen für das Amt des Landrates statt. 

Wer bei der Kommunalwahl am 8. März im Wahllokal gewählt hat, hat seine Wahlbenachrichtigung anschließend wieder mit nach Hause bekommen. Mit dieser können Sie am 22. März erneut im Wahllokal wählen. 

Sollte Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. 
Weisen Sie sich bitte im zuständigen Stimmbezirk mit einem gültigen Ausweisdokument aus. 
Für die Stichwahl bleiben die Abstimmungsräume unverändert. Wählerinnen und Wähler können ihr Wahlrecht somit im selben Abstimmungsraum ausüben wie bereits bei der Kommunalwahl. 

Bürgerinnen und Bürger, die für die Kommunalwahl am 8. März bereits Briefwahl beantragt haben, konnten dabei auch festlegen, wie sie im Falle einer möglichen Stichwahl abstimmen möchten. 
Bei der Online-Beantragung war die Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl automatisch mit ausgewählt. 
In diesem Fall werden die Unterlagen für die Stichwahl automatisch per Post zugeschickt – es sei denn, das entsprechende Häkchen wurde bei der Antragstellung aktiv entfernt. 

Wer die Briefwahl über die Wahlbenachrichtigung – also per Post oder persönlich im Bürgerbüro – beantragt hat, konnte angeben, ob die Briefwahl auch für eine mögliche Stichwahl gelten soll. Wurde dieses Feld angekreuzt, werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch versendet. 

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl wurden am Donnerstag zum Versand an die Post übergeben. 
Wer Briefwahl beantragt hat, wahlberechtigt ist und bis zum 18. März keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl per Post erhalten hat, wird gebeten, sich im Bürgerbüro oder per E-Mail unter wahlen(at)petershausen.de zu melden. 

Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 22. März um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten. Gerne können Wählerinnen und Wähler ihre Unterlagen auch selbst in den Rathausbriefkasten oder die aufgestellte Urne vor dem Bürgerbüro einwerfen.