Liebe Eltern, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
als Anlage finden Sie die neue Kita-Gebührensatzung mit Gültigkeit ab 09/2024 für unsere gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen St. Laurentius, Biberbau, Mosaik und Mäuseburg.
Neben der leider erforderlichen Erhöhung der unterschiedlichen Gebühren enthält die Gebührensatzung unter anderem folgende Neuerungen/Änderungen:
- Essensgeld während der Eingewöhnung: Kindergartenkinder zahlen ab dem 1. Betreuungsmonat das Essensgeld in voller Höhe auch während der Eingewöhnung. Krippenkinder zahlen wegen der Eingewöhnung im 1. Betreuungsmonats kein Essengeld. Eine individuelle Anpassung erfolgt jetzt nicht mehr.
- Geschwisterkindrabatt: Der Gemeinderat hat folgende Formulierung beschlossen: „Auf Antrag wird für Geschwisterkinder ein Nachlas von 10 % auf die jeweils gebuchte Benutzungsgebühr gewährt“. Aus Gründen der Rechtssicherheit wenden wir dies wie folgend an: „Auf Antrag wird für alle Geschwisterkinder die gleichzeitig eine Einrichtung in gemeindlicher Trägerschaft besuchen ein Nachlass in Höhe von 10 % ab Antragsmonat auf die jeweils gebuchte Betreuungsgebühr gewährt.“ Auf Antrag bedeutet, dass die Eltern mit einem Formular den Rabatt gesondert beantragen müssen. Das entsprechende Formular wird rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Gültigkeit des Rabatts gewähren wir ab dem Monat der Antragstellung, z.B. Antrag am 10.11.2024, Geschwisterrabatt gilt ab November 2024.
Bitte prüfen Sie für Ihre Reservierungen in Little Bird Ihren Prio 1 Wunsch. Da mit der Festlegung der neuen Satzung nun die Betreuungsverträge ausgefertigt werden können, werden in den nächsten Wochen diese auch Stück für Stück bestätigt.
Herzliche Grüße
Marcel Fath
Erster Brügermeister