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Petershausen sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl im März 2026

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am Sonntag, den 08. März 2026, haben bereits begonnen. 
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist die Gemeinde Petershausen auf die Unterstützung ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen.

Daher rufen wir alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für dieses Ehrenamt am Sonntag, den 08. März 2026 zur Verfügung zu stellen. Die Stimmauszählung wird eventuell am darauffolgenden Montag, den 09. März 2026, fortgesetzt. Außerdem kann es zu einer Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026 kommen. Über eine Mithilfe an den drei Tagen würden wir uns sehr freuen.

Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung in den Urnenwahllokalen. Sie geben Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wählenden zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.

Die Wahlhelfer in den Briefwahllokalen treten erst im Laufe des Nachmittags zusammen, um nach 18 Uhr das Wahlergebnis in den Briefwahlbezirken zu ermitteln. Alle Wahlhelfenden erhalten in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung.

*** Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 08137/534-19 oder per Mail unter wahlen(at)petershausen.de

Wenn Sie mithelfen möchten, können sich gerne mit diesem ***Formular*** bei uns melden.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören! 

Wer ist Wahlberechtigt? 
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. 
Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

• Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre

• bei Kommunalwahlen: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Gemeindegebiet 

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer/in:

Ihre Daten werden zur Durchführung und zum Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:

• Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung, Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide 

• Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung 

• Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, Europawahlordnung 

• Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte, Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks. 
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Petershausen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Der Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen. 

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Gemeinde Petershausen, Bürgermeister-Rädler-Str. 3, 
85238 Petershausen, Telefon 08137/534-0, info(at)petershausen.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik (AöR) KommunalBIT – Postanschrift: Postfach 1961, 90709 Fürth 
Telefon: 0911/21 77 7-0 E-Mail: datenschutz@kommunalbit.de