Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.06.2018 hat die Gemeinde Petershausen eine Plakatierungsverordnung (PlakatV) erlassen,
die unter anderem das Anbringen von Anschlägen und Plakaten anlässlich von Wahlen regelt.
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§ 3 Abs. 2 PlakatV lautet auszugsweise: Politische Parteien, Wählergruppen und Kandidaten dürfen bis zu 6 Wochen vor Wahlen […]
und 14 Tage danach Anschläge ausschließlich auf den dafür zur Verfügung gestellten Wahlplakattafeln anbringen.
Die maximale Größe der Plakate ist auf das Format DIN A1 (59,4 cm x 84,1 cm) beschränkt.
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Zusätzlich zu der Verordnung wurde im Jahr 2014 erstmalig ein Fair-Play-Abkommen zwischen den damals im Gemeindegebiet aktiven Parteien und Wählergruppen geschlossen, in dem geregelt wurde, wo und wie Wahlwerbung im Gemeindegebiet Petershausens durchgeführt werden darf.
Das „Fair-Play Abkommen“ wurde im November 2025 mit den aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen fortgeschrieben (vgl. Anlage). Neue Wahlvorschlagsträger, die sich um Gemeinderatssitze oder das Bürgermeisteramt bewerben, ebenso wie Bewerber/innen für Kreistag und das Amt des Landrats, werden gebeten, sich an die Vereinbarungen des Fair-Play-Abkommens zu halten.
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Die Plakatwände werden rechtzeitig vor Beginn des Plakatierungszeitraums vom Bauhofteam aufgestellt.
Die Plakatierung darf ab 24.01.2026 erfolgen.