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Aktuelles

Corona - Aktuelle Regelungen für den Landkreis

Das Robert-Koch-Institut hat gem. § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG am 10.12.2020 eine Inzidenz von 223,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage festgestellt. Nach §25 Abs. 1 der 10. Bayerischen Infektionsschutzverordnung treten ab dem 11.12.2020 folgende Regelungen in Kraft:

1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

a) eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

b) der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,

c) der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,

e) der Begleitung Sterbender,

f) von Handlungen zur Versorgung von Tieren,

g) der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder

h) von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

2. Abweichend von § 12 Abs. 4 sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

3. An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.

4. Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt. Die Umsetzung der Vorgabe in Ziff. 3 hat an den betroffenen Schulen im Landkreis Dachau bis spätestens Montag, 14.12.2020, zu erfolgen.