Prinzipiell verbietet das Elektrogesetz, Elektroschrott an Sammler zu übergeben. Elektrogeräte und Altfahrzeuge enthalten neben Wertstoffen auch Schadstoffe wie Blei, Kadmium, Quecksilber und andere giftige Stoffe. Daher gehören Elektrogeräte und auch Altfahrzeuge keinesfalls in die Hände unbekannter Sammler. Die Demontage von Altfahrzeugen darf nur in Betrieben erfolgen, die nach der Altfahrzeugverordnung zertifiziert sind.
Elektrogeräte können kostenlos über die Recyclinghöfe des Landkreises Dachau entsorgt werden. Hier ist sichergestellt, dass die Geräte in Fachfirmen in Deutschland zerlegt, die Wertstoffe wiederverwertet und die enthaltenen Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden.
Das Landratsamt ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich nicht an solchen Straßensammlungen zu beteiligen.
Text: Barbara Mühlbauer-Talbi/Abfallberaterin LRA Dachau