Herzlich willkommen in Petershausen

Aktuelles

Winter – Räumen ist Pflicht

Während der Winterzeit treten naturgemäß auf Straßen und Wegen Verkehrsbehinderungen durch Schnee- und Eisglätte auf. Um jedoch den Bürgern möglichst gefahrlos eine Benutzung auch in dieser Zeit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Gemeinde und Anlieger verpflichtet sind dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dies zu erreichen.

(Quelle: pixabay.com)

Die Gemeinde Petershausen hat eine Verordnung, die den Umfang der Sicherungspflicht auf den Gehwegen an den öffentlichen Straßen festlegt.

Bitte denken Sie daran: Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte haben im Winter die Räum- und Streupflicht zu übernehmen

  • auf den Gehwegen entlang der Grundstücke
  • wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss für die Fußgänger eine Breite von 1 Meter ab der Grundstücksgrenze geräumt werden.

Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr und ist bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Er darf auf keinen Fall auf die Straße verbracht werden, sollte dies doch der Fall sein und hierdurch ein Unfall entstehen ist der Verursacher dafür haftbar. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Bitte denken Sie daran, dass der Schnee aus dem Privatgrund nicht auf die öffentlichen Flächen oder sogar auf die Straße geschoben wird.