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Bürgermeister-Blog

Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 - Wichtige Informationen für (Brief)Wähler!

Damit Sie Ihre Stimme rechtzeitig auch per Briefwahl einbringen können haben wir Ihnen die wichtigsten Infos dazu zusammengestellt..

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am Sonntag, den 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Hier finden Sie wichtige Infos und Hinweise, damit auch Ihre Stimme rechtzeitig im Wahllokal ankommt und zählen kann. Dies ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr und bedarf Ihrer bewussten Mitwirkung. Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen ab 01. Februar 2025 auf unserer Homepage www.petershausen.de oder über den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dringend möchte ich empfehlen soweit Ihnen möglich diesmal auf den Postweg zum Versand Ihrer Briefwahlunterlagen zu verzichten! Vielen Dank.

Damit Briefwahlunterlagen keine Verzögerung durch den leider immer schlechter funktionierenden Postweg erleiden, können Sie erstmalig auch im Rathaus sicher und vertraulich wählen, sobald Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben. Dazu haben wir "Albert" beschafft - unsere Wahlkabine im Warteraum des Bürgerbüros. "Albert" heißt sie, weil ein Kind einer Mitarbeiterin das große Paket beim Ankommen kritisch betrachtete und fragte, ob da denn ein "Albert" drin sei. War dann wohl auch so..

Die Rahmenbedingungen dieser für unser Land Wahlen existentiellen Wahlen können kaum kritischer sein. Damit meine ich auch die weltpolitischen Großwetterlage und ihren Einfluss auf uns und unser Land. Dazu kommen Erschwehrnisse durch die gesetzlich vorgegebene Kurzfristigkeit, verbunden mit einer leider stark nachlassenden Organisationskraft von Wirtschaft und Staat. Wir sind deshalb alle aufgerufen besonders sorgfältig und bewusst unsere Demokratie zu stützen und unsere Wahlstimme sicher und rechtzeitg ans Ziel zu bringen.

Die Wählerverzeichnisse sind von unserer Verwaltung rechtzeitig auf den Weg gebracht worden. Nun warten wir alle auf den Druck durch unseren Dienstleister. Erst wenn diese gedruckt wurden und bei uns sind, können wir sie an Sie als Wählerinnen und Wähler verschicken. Geplant ist dazu der 10. Februar 2025. Unser Rathausteam hat sich darauf bereits minutiös vorbereitet. Ich bitte Sie von Rückfragen dazu vorerst abzusehen. Vielen Dank.

Für uns alle eine Gute Wahl.

Herzliche Grüße
Marcel Fath
Erster Bürgermeister

Hier die wichtigsten Infos und Hinweise kompakt von meiner Kollegin Beate Schilling als Wahlleiterin unserer Gemeinde zusammengestellt:

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Ab 08:00 Uhr sind die Wahllokale in unserer Grundschule für Sie geöffnet. Bis 18:00 Uhr muss Ihre Briefwahlstimme Im Rathausbriefkasten eingegangen sein.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche sind in der Regel wahlberechtigt.

So funktioniert die Wahl

Alle rund 4.800 wahlberechtigten Petershausener/innen erhalten bis spätestens 2. Februar die Wahlbenachrichtigungen per Post. Am Wahltag melden sich die Wählerinnen und Wähler mit der Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass in ihrem Wahllokal in der Grundschule. Dort erhalten sie von den Wahlhelfern den Stimmzettel.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.

Briefwahl nutzen

Wer vorab per Briefwahl wählen möchte, kann die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Am einfachsten funktioniert es, wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Alternativ können Sie den Antrag über unsere Homepage stellen, oder die Briefwahlunterlagen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) beantragen. Gerne können Sie die Unterlagen auch persönlich im Bürgerbüro beantragen. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen sind die Fristen für die Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen verkürzt. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst nach dem Druck der Stimmzettel versandt werden können. Der Versand an Wählerinnen und Wähler kann voraussichtlich frühestens ab Montag, den 10. Februar erfolgen.

Briefwahl vor Ort im Rathaus

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen. Dazu können Sie während der regulären Öffnungszeiten (frühestens ab Vorliegen der gedruckten Stimmzettel, vsl. 10. Februar) persönlich erscheinen, Ihren Wahlschein beantragen und sofort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!

Ansprechpartner

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Tel.: 08137/534-18
Fax: 08137/534-718
E-Mail: buergermeister(at)petershausen.de


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