Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, geehrte Vereinsvorstände und Engagierte,
in diesem Beitragt möchte ich alle Verantwortlichen unserer Vereine und Institutionen für öffentlicher Feste / Veranstaltungen auf die aktuellen Regelungen und Verfahren hinweisen. Bitte verstehen Sie dies als wichtige Arbeitshilfe und eben nicht als mahnenden Zeigefinger.
Umfangreiche Hinweise zur Anwendung finden Sie im angehängten Informationsblatt.
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2023/03/STK-Ehrenamtsleitfaden_2023_Online.pdf
https://www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern/
Die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ist in den letzten Jahren für die Verantwortlichen in den Vereinen wie auch den Gemeinden immer aufwendiger geworden. Nicht zuletzt Ereignisse wie die am Breitscheitplatz in Berlin haben die Sicherheitsbewertung der Gesetzgeber wie auch das Sicherheitsempfinden der Bürger nachdrücklich beeinflusst. Die Gesetzgeber von Bund und Land sowie die zuständigen Ministerien haben deshalb in den zurückliegenden Jahren teils erheblich höhere Anforderungen an die Veranstalter gestellt.
Ihre Gemeinde ist hier nur Vollzugsbehörde - wir machen diese Gesetze und Vorschriften NICHT. Unser Anliegen ist es ausschließlich Sie als Veranstalter in die Lage zu versetzen, mit so wenig Aufwand wie möglich den gesetzlichen Erfordernissen gerecht werden zu können. Deshalb bitte ich Sie sich bei jeder Unklarheit oder Rückfrage gerne direkt an unser Bürgerbüro zu wenden. Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Marcel Fath
Erster Bürgermeister