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Bürgermeister-Blog

Kinderbetreuung und Datenschutz - kein Widerspruch!

Zukünftig soll die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze fair, transparent und sicher über das Internetportal Little Bird durchgeführt werden..

Liebe Mitbürger, Liebe Eltern,

Mitte Januar ist es soweit - "Little Bird" als gemeinsames Anmeldeportal Ihrer Gemeinde und aller Träger der Kinderbetreuung wird in Betrieb gehen. Im Vorfeld wurden von einigen Eltern Vorbehalte zum Datenschutz formuliert. Diese sind wohl auf eine ganze Reihe an Missverständnissen zurückzuführen, die ich hier gerne richtig stelle.

Warum wird "Little Bird" eingeführt?

Eltern und Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen werden zukünftig jederzeit über den aktuellen Stand der verfügbaren Betreuungsplätze und den Status der Interessensbekundungen bzw. Anmeldungen informiert. Damit alle Eltern für ihre Kinder die gleichen Chancen haben, ist eine Anmeldung grundsätzlich nur über das Portal möglich. Das Portal Litle Bird schafft endlich Transparenz bei der Platzvergabe und reduziert mögliche Unsicherheiten für Sie als Eltern.

Für uns als Ihre Gemeinde ist es damit endlich auch  möglich, den gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung von Betreuungsplätzen transparent nachzukommen. Der bisher sehr aufwändige und zeitraubende Abstimmungsprozess zwischen Trägern, Eltern und Gemeinde bei der Platzvergabe wird erheblich reduziert. Als Service für Sie kann in begründeten Einzelfällen der jeweilige Träger diese Daten erfassen. Dafür benötigt er jedoch Ihre schriftliche Freigabe.

Ist der Schutz meiner persönlichen Daten gewährleistet?

Ja. Und zwar ohne wenn und aber, auf höchstem technischen wie rechtlichen Niveau.

Die im Portal eingegebenen personenbezogenen Daten können ausschließlich von Ihnen und den jeweils für Sie zuständigen Sachbearbeiterinnen des Trägers eingesehen werden. Die Gemeindeverwaltung  kann nur Auswertungen in Form anonymisierter Übersichten einsehen - ein Zugriff auf Daten wie Geburtsdatum und Name ist der Gemeindeverwaltung dort unmöglich. Es wird grundsätzlich nur das jeweils absolut Notwendige erfasst und dargestellt. Alle Daten werden in einem zertifizierten deutschen Rechenzentrum gespeichert. Mit Unterschrift des Betreuungsvertrages beim Träger werden die erzeugten Daten Ihrer Anmeldung dort umgehend gelöscht. Ihre Daten verlassen die Bundesrepublik Deutschland nicht.

Darf Ihre Gemeinde Ihre persönlichen Daten und die Ihres Kindes verarbeiten?

Ja. Schon im Einwohnermelderegister ist ein Großteil der in Little Bird eingegebenen Daten vorhanden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss Ihre Gemeinde solche Daten speichern und verarbeiten.

Zur Prüfung Ihres Anspruchs auf die kindbezogene finanzielle Förderung werden vom Träger bereits heute Daten an Ihre Gemeinde übermittelt. Dies ist gesetzlich so bestimmt, da Ihre Gemeinde zusammen mit dem Freistaat Bayern den größten Teil der Betreuungskosten Ihres Kindes übernimmt. Eine Auszahlung der Fördermittel ohne diese Daten wäre unmöglich.

Wo finde ich gesetzliche Regelungen zur Datenverarbeitung bei der Kinderbetreuung?

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach den § 61-64 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m, dem Sozialgesetzbuch I und X, dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Gemäß Art. 26 a BayKiBiG sind die Eltern verpflichtet, personenbezogene Daten für den Zweck der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen mitzuteilen. Weiterführende Regelungen zum Datenschutz finden sich auch im Bundesdatenschutzgesetz (BDGS), der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).

Wie geht unsere Gemeinde grundsätzlich mit dem Thema Datenschutz um?

Neben der ernsthaften Wahrnehmung der gesetzlichen Vorschriften gestaltet der Grundsatz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten wesentlich unsere Organisation und tägliche Arbeit. In den letzten beiden Jahren haben wir so auch die komplette Datenverarbeitung in der Verwaltung auf neue und sehr solide Beine gestellt, uns überarbeitete Regelungen und Verantwortlichkeiten verordnet. Zugriff auf Daten haben nur die jeweils für das Fachgebiet zuständigen Sachbearbeiter. Der Zugriff auf sensible personenbezogene Daten wird übrigens technisch in den Programmen protokolliert und bleibt somit in jedem einzelnen Fall nachvollziehbar. Auch als Bürgermeister darf ich Daten nur im eigenen Aufgabenbereich einsehen oder bearbeiten – das Einwohnermelderegister oder das Wählerverzeichnis gehören z.B. explizit nicht dazu. Das Thema Datenschutz beschäftigt uns aktuell auch im Rahmen der  angestrebten Zertifizierung zur IT Sicherheit und der Umsetzung der neuen Datenschutz Grundverordnung.

Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten kann eine Gemeinde ihren Aufgaben nicht nachkommen. Im Gegenzug unternehmen wir bewusst alles uns mögliche, um Ihrem Vertrauen in unser Handeln auch gerecht zu werden. Zu weiterführenden Fragen und Anliegen zu diesem Themenkreis haben stehen Ihnen meine Kollegen und ich sehr gerne zur Seite.

Mit herzlichen Grüßen

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Ansprechpartner

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Tel.: 08137/534-18
Fax: 08137/534-718
E-Mail: buergermeister(at)petershausen.de


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