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Bürgermeister-Blog

Vereinsversammlungen und kulturelle Veranstaltungen sind wieder möglich

Neben wesentlichen Erleichterungen für Veranstaltungen wurden private Feiern wieder etwas eingeschränkt. Zur Maskenpflicht gibt es begründete Ausnahmen..

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

mit dem heutigen Tag sind wesentliche kulturelle Veranstaltungsformate wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern wieder möglich. Für unsere Vereine und Institutionen besonders wichtig z.B. auch Mitgliederversammlungen.

Bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 Personen im Freien können hier wieder zusammenfinden. Gottesdienste sind im Freien mit bis zu 200 Personen möglich. In jedem Fall Voraussetzung: es ist ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und dem Landratsamt vorzulegen. Hinweise wie so etwas aussehen kann finden Sie z.B. auf den Seiten der DEHOGA Bayern in dieser Checkliste.

Für sonstige Veranstaltungen mit vorher nicht festlegbarem Personenkreis wie z.B. Konzerte etc. ist vorab beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Wegen der derzeit sehr großen Zahl einzelner Anfragen bietet sich hier eine sehr frühzeitige Anfrage der Behörde an.

Für Feiern und Zusammenkünfte im privaten Raum sind ein Abstand von 1,5 Metern und gute Belüftung die Voraussetzungen. Im öffentlichen Raum sind Zusammenkünfte auf Mitglieder zweier Familien/Haushalte oder maximal 10 Personen beschränkt. Grillen und Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen sind nach wie vor gänzlich untersagt.

Bitte beachten Sie die Abstands- und Maskenpflichten z.B. bei der Benutzung des ÖPNV. Kinder bis zum 6. Lebensjahr müssen keine Masken tragen. Personen mit nachweisbarem Hindernis wie z.B. gesundheitliche Gründe (Asthma etc.) sind ebenfalls von der Maskenpflicht befreit. Bitte haben Sie auch für diese Menschen Verständnis. Informationen dazu finden Sie hier.

Für alle Personen mit erhöhtem Risiko versenden wir weiterhin kostenfreie Gesichtsmasken. Bitte melden Sie sich dazu bei Frau Helga Zull (Tel. 08137/534-15) im Rathaus.

Im Anhang finden Sie das aktuelle Bayerische Ministerialblatt mit vielen weiteren detaillierten Regelungen auch zu Sport, Freizeitanlagen, Gastronomie und Einzelhandel.

Bitte bleiben Sie weiter aufmerksamen und rücksichtsvoll im Umgang miteinander. Bleiben Sie gesund. Vielen Dank für Ihren Zusammenhalt.

Herzliche Grüße

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Ansprechpartner

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Tel.: 08137/534-18
Fax: 08137/534-718
E-Mail: buergermeister(at)petershausen.de


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