Herzlich willkommen in Petershausen

Bürgermeister-Blog

Nachlese Bürgerversammlung 2023 - Fragen und Antworten im Nachgang

Im Nachgang der Bürgerversammlung sind noch einige Fragen an mich gerichtet worden, auf die ich hier gerne eingehe..

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

im Anhang finden Sie neben meinen Stellungnahmen auch das Protokoll und meine Präsentation zur Bürgerversammlung 2023.

Herzliche Grüße

Marcel Fath
Erster Bürgermeister

 

Pflege der Zebrastreifen

Die Straßenmakierungen wie auch Zebrastreifen verblassen mit der Zeit. Vor allem im Kreuzungsbereich werden diese relativ schnell durch die Scheerkräfte der Reifen "wegradiert". In ein ausgefrästes Bett eingelegte Markierungen sind dabei wesentlich haltbarer als "nur" aufgemalte. Für die Erneuerung ist der jeweilige "Straßenbaulastträger" verantwortlich. Für die Staatsstraße St2054 (z.B. Münchner- oder Indersdorfer Str.) ist dies der Freistaat und für die Kreisstraßen wir der DAH1 (z.B. Dachauer- oder Jetzendorfer Str.) ist dies der Landkreis. Für die sonstigen Straßen (z.B. Bahnhof- oder Varennerstraße) ist unsere Gemeinde verantwortlich. Die anderen Straßenbaulastträger weisen wir bei Bedarf regelmäßig auf Schäden oder Gefahren hin. Unsere eigenen Markierungen werden bei Bedarf in den jährlichen Straßenunterhalt eingeplant. Die Zebrastreifen Markierungen der Bahnhofstraße können erst nach der leider in die Osterferien 2024 verschobenen Reparatur durchgeführt werden. Als Gemeinde versuchen wir wo immer die dabei höheren Kosten gerechtfertigt sind die Markierungen als Einlegearbeit durch ein Spezialunternehmen wegen der deutlich längeren Haltbarkeit ausführen zu lassen. Dies kann jedoch frühestens ca. 2 Monate nach der neuen Asphaltierung druchgeführt werden, da die Farbe sonst von den Säuren des noch nicht vollständig ausgehärteten neuen Straßenbelags wieder zersetzt wird.

Bebauungsplan Rosensiedlung - Stand der Dinge und Zeitplan für die Erschließung

Für die Rosensiedlung steht noch eine weitere Auslegung des Bebauungsplans an. Da wir hier mit einem sehr komplizierten und bezüglich Planung außerordentlich aufwendigen Bebauungsplan konfortiert sind,  kann diese jedoch erst sinnvoll erforlgen, wenn die Erschließungsplanung endlich die Konzeptphase verlassen kann. Dazu sind jedoch verbindliche, vertragliche Regelungen zwischen den anderen Eigentümern der Flächen, der Gemeinde sowie dem vom Gemeinderat beauftragten Erschließungsträger erforderlich. In diesen wird u.a. die Kostenübernahme der Erschließungsplanung, der Erschließung selbst sowie eine zeitliche Bauverpflichtung verankert. Letztere errechnet sich aus einer Vielzahl an Abhängigkeiten bis in Summe nahezu einem Jahrzehnt. Wann diese Verträge unterzeichnet werden ist derzeit völlig offen. Auch wegen der ganz erheblichen Verunsicherungen im Wohnungsbau tun sich die Baulandpartner derzeit sehr schwer diese Verbindlichkeiten einzugehen. Ohne zeitliche Verbindlichkeiten kann eine Gemeinde inzwischen aus einer Vielzahl an Gründen kein Bauland mehr ausweisen. So würden in Folge fehlender Vereinbarung neue Baulandprojekte von höherer Stelle nicht mehr genehmigt.

Kritik wurde auch schon an den geschätzten, ungewohnt hohen Erschließungskosten laut. Der Verwaltung, den Eigentümern und dem Gemeinderat liegen diese Schätzkosten seit September vor. Hier werden jedoch KEINE goldenen Toilettenschüsseln geplant. Wer einen äußeren Erschließungsring haben möchte (so der Wille auch der Mitbürger:innen), der muss auch die damit verbundenen doppelten Kosten tragen. Eine Straße die nur auf einer Seite statt auf zwei bebaut ist, kostet dennoch dassselbe. Nur zahlen das dann alles die  Baulandeigentümer auf einer Seite und damit doppelt. Da wir dazu ein vorbildliches und inzwischen einfach nötiges und gesetzlich vorgeschriebenes Regenwassermanagement planen müssen, haben alle auch die damit verbundenen höheren Kosten zu tragen. Da bleibt zum zusätzlich Sparen kein Spielraum. Im Gegenzug gibt es ja auch ein überdurchschnittlich hohes Baurecht für die Eigentümer.

Wärmenetz Rosensiedlung - Status Förderzusage - Umfrage Anschlussbereitschaft Bestand

Der Förderantrag ist gestellt. Ein Bescheid wird uns sicher nicht mehr 2023 erreichen. Eher rechne ich damit frühestens zum 1. April 2024.

Eine Umfrage zur Anschlussbereitschaft im Bestand werden wir erst duchführen, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass wir auch Preisaussagen gegenüber zukünftigen Nutzern machen können. Die gelebte Praxis derartiger Umfragen beweist leider wiederholt, dass jede Rückmeldung auf mangelhafter Informationen absolut unverbindlicher Natur ist. Auf einer solchen unsicheren Grundlage ließe sich niemals der Bau eines Wärmenetzes wirtschaftlich rechtfertigen.

ETA Vorstellung der Nahwärmeversorgung für die Rosensiedlung und Umgebung

Die Präsentation aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.02.23 finden Sie hier. Grundsätzlich werden nur Dokumente aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Gremien veröffentlicht. In den öffentlichen Sitzungen gestellte Anfragen von und Antworten an Gemeinderäte sind den öffentlich zugänglichen Gemeinderatsprotokollen zu entnehmen. Die Präsentation werden wir zusätzlich der Rubrik Rosensiedlung zugefügen.

Vergleich der Emmissionen von Nahwärmeversorgungen

Zur Abdeckung der Lastspitzen bei Dunkelflaute und tiefen Temperaturen ist im derzeitigen Konzept auch eine Pelletsheizanlage vorgesehen. Pellets haben von allen hierzu geeigneten Energieträgern die beste Umweltbilanz! Von einem Gemeinderat wurden Fragen zur Emmission an die Verwaltung gerichtet. Dazu möchte ich u.a. auf Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie verweisen. Holzpellets haben mit 0,036 kg/kWh CO2 von allen fossilen Energieträgern die beste CO2 Bilanz (z.B. Biogas 0,152 kg/kWh, Erdgas 0,201 kg/kWh, Heizöl 0,226 kg/kWh). Die Feinstaubbelastung bei der Verbrennung von Holzpellets ist mit 71 mg/kWh gegenüber Gas mit 6 mg/kWh ersteinmal höher. Die moderne Abgasbehandlung  größerer Pelletskessel kann die Feinstaubbelastung auf 1 mg/kWh reduzieren.

Rathaus Dach und PV Anlage

Die Sanierung des alten Schulhauses / Rathauses ist nun außen sichtbar abgeschlossen. Einzelne Restarbeiten an der Elektroinstalltion und an Brandschutztüren stehen noch an. Nun ist die Frage an mich adressiert worden, warum ausgerechnet auf diesem Gebäude keine PV Anlage installiert wurde. Auf allen anderen kommunalen Gebäuden haben wir inzwischen PV Dachanlagen bzw. sind solche in Ausschreibung. Zum einen sind zwei von drei Teilen dieses Gebäudes denkmalgeschützt. PV Dachanlage und Denkmalschutz sind derzeit immer noch unvereinbar. Darüber hinaus ist die Statik des Daches schlicht ungeeignet zusätzlich noch die Last einer PV Anlage zu tragen. Um die Last des betagten Dachstuhls zu reduzieren mussten bereits die schweren Biberschwanz Ziegel durch erheblich leichtere Betonziegel ersetzt werden. Wirtschaftlich kann sich eine PV Dachanlage auf dem Rathausdach auch nie auszahlen, da diese nach spätestens 15 jahren wieder zurückgebaut werden muss. In 15 Jahren läuft die Duldung des Landratsamtes zur Nutzung des Gebäudes in diesem Zustand aus. Das Rathaus Geschehen wird dann an einem anderen Ort stattfinden müssen (Neubau). Spätestens dann wird das Alte Schulhaus generalssaniert und wieder dem Schulgeschehen zugeführt werden müssen. Alternativen dazu sehe ich keine.

Radweg Glonnbercha

Bis heute 6. November konnte das staatliche Bauamt leider immer noch keine neue Planung vorlegen. ausschließlich der Freistaat Bayern ist für den Bau von Radwegen entlang von Staatsstraßen zuständig. Ich bleibe natürlich weiter unterstützend dran. Ein Geh- oder Radweg durch den Ort entlang der Staatsstraße ist jedoch absehbar unmöglich umzusetzen. An der engsten Stelle ist die Staatsstraße jetzt schon gerade 4,80 Meter Breit - 6 Meter sollten es sein. Für die anliegenden Grundstückseigentümer ist es teilweise auch schlicht unmöglich Grund abzutreten ohne ihre bereits existierenden Gebäude und deren Nutzung infrage zu Stellen.

Ansprechpartner

Marcel Fath
1. Bürgermeister

Tel.: 08137/534-18
Fax: 08137/534-718
E-Mail: buergermeister(at)petershausen.de


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